1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Tech Flowcore (nachfolgend „Anbieter“) und Auftraggebenden über Beratungs-, Audit-, Workshop- und Briefingleistungen rund um Markenrelaunches und Marketing-Branchenbeobachtung im DACH-Raum. Abweichende Bedingungen der Auftraggebenden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

2. Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Unterzeichnung eines Angebots zustande. Online-Formulare dienen der Anfrage und begründen allein keinen Vertrag.

3. Leistungen

Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung, keine Kreativproduktion und keinen Mediaeinkauf, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Termine sind Planungswerte; Verschiebungen durch verspätete Zulieferung von Unterlagen verlängern Fristen angemessen.

4. Mitwirkung

Auftraggebende stellen rechtzeitig Unterlagen, Ansprechpersonen und Freigaben bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters.

5. Honorare und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Honorare zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Projektpauschalen kann eine Teilzahlung bei Auftrag verlangt werden.

6. Geistiges Eigentum

Arbeitsergebnisse (Memos, Fahrpläne, Briefingunterlagen) gehen nach vollständiger Zahlung in das Nutzungsrecht der Auftraggebenden für den internen Gebrauch über. Methoden, Vorlagen und Branchenbeobachtungsformate verbleiben beim Anbieter. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der Zustimmung.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.

8. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für Entscheidungen der Auftraggebenden auf Basis der Beratung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Kündigung

Projektverträge können aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Für Workshops und Briefings gelten die Regelungen zur Stornierung in der Rückerstattungsrichtlinie.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Änderungen bedürfen der Textform.